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Durch BaföG, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, werden Studenten und Schüler finanziell während ihrer Ausbildung gefördert. Dadurch soll ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit geleistet werden. Zuständig für die Anträge zum Studierenden- und Schüler-Bafög ist das Studentenwerk Nürnberg.
Auch Auszubildene (BAB) und angehende Meister und u.a. Bachelorabsolventen (Aufstiegs-Bafög, früher Meister-BaföG) können gefördert werden.
Information zu den Öffnungszeiten
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der Corona-Krise haben auch viele Auswirkungen auf die Nürnberger Beratungsstellen und Behörden. So können nicht alle Angebote wie bisher geleistet werden.
Auf diesem Portal stellen wir die "normalen" Öffnungszeiten dar und deshalb bitten wir Sie, auch den Web-Link zur Internetseite der jeweiligen Beratungsstelle zu nutzen.
Vielen Dank!